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Richtlinie für die Vergabe der gemeindeeigenen Baugrundstücke Westendstr.

Veröffentlicht von Administrator am 31.03.2022
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Richtlinie für die Vergabe der gemeinedeeigenen Baugrundstücke Westendstraße
 
1. Die gemeindeeigenen Baugrundstücke im Neubaugebiet Westendstraße werden in Änderung zu der allgemeinen Richtlinie für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Gemeinde Durmersheim vom 05. April 1995 nach der vorliegenden Richtlinie vergeben.
2. Um die Bauplätze kann sich grundsätzlich jedermann bewerben. Eheleute und in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebende Personen können sich nicht getrennt in die Bewerberliste aufnehmen lassen.
3. Bei der Auswahl unter den Bewerbern hat der Bewerber mit der höchsten Punktzahl Vorrang, wobei das Punktesystem der Anlage 1 zugrunde gelegt wird. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Diese Rangfolge ist auch für die Wünsche bei der Grundstückszuteilung maßgebend. Der Gemeinderat wird über das Ergebnis der Vergabe informiert.
Als Kinder im Sinne des Punktesystems gelten minderjährige Kinder, die im Haushalt des Bewerbers leben.
4. Die Ausschreibung der Bauplatzvergabe erfolgt im Gemeindeanzeiger und auf der Homepage. Der Bewerbungszeitraum wird auf sechs Wochen festgelegt. Berücksichtigt werden nur fristgerecht abgegebene schriftliche und vollständige Bewerbungen. Ein Fragebogen wird auf der Homepage zur Verfügung gestellt. Es ist Sache des Bewerbers, Veränderungen entscheidungsrelevanter Umstände der Gemeinde mitzuteilen. Hierauf sind die Bewerber besonders hinzuweisen. Falschangaben führen zum Ausschluss von der Vergabe.
5. Bauplatzbewerber müssen sich verpflichten, innerhalb von drei Jahren nach Auflassung das Grundstück bezugsfertig zu bebauen und mindestens zehn Jahre selbst zu bewohnen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Gemeinde das Recht zum Rückkauf zum unverzinsten Kaufpreis. Auf dem Grundstück errichtete Gebäude und Gebäudeteile hat die Gemeinde nur zu vergüten, wenn diese nach Maßgabe genehmigter Baupläne errichtet wurden und in Höhe von 2/3 des vom zuständigen Gutachterausschuss nach billigem Ermessen festgesetzten Betrages. Das Recht ist im Grundbuch dinglich zu sichern.
6. In besonders begründeten Ausnahmefällen und zur Vermeidung unbilliger Härten kann der Gemeinderat Abweichungen von dieser Richtlinie zulassen. Dabei müssen Sinn und Zweck und Zielsetzung dieser Richtlinie gewahrt bleiben.
7. Die Richtlinie tritt am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft.
Durmersheim, 16.02.2022
Augustin, Bürgermeister
  1
 
Anlage 1
Punktesystem
Nr. Kriterium/Beschreibung Punktezahl
1 Sozialkriterien
1.1 Vorhandenes Eigentum (max. -100 Punkte)
Eigentümer eines unbebauten baureifen Grundstückes oder Einwerfer -100
im Baugebiet mit Zuteilungsanspruch
1.2 Familiäre Situation (max. 20 Punkte)
Alleinstehend 0 Verheiratet / Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Wohnsitz / Alleinerziehend / mit Partner erziehend 20
1.3 Kinder / Pflegekinder, die dauerhaft im Haushalt aufgenommen
wurden, werden leiblichen Kindern gleichgestellt (max. 30
Punkte) sowie ärztlich bescheinigte Schwangerschaft
1 Kind 10 2 Kinder 20 3 Kinder 30
1.4 Pflegegrad (max. 10 Punkte)
                             Pflegebedürftigkeit des/der Antragssteller(s) bzw. eines im Haushalt
lebenden Angehörigen (Kind/Elternteil) bei einem Pflegegrad von 1 bis 35 Pflegebedürftigkeit des/der Antragssteller(s) bzw. eines im Haushalt
lebenden Angehörigen (Kind/Elternteil) ab einem Pflegegrad 4
Maximal erreichbare Punktzahl bei den Sozialkriterien
        2 Ortsbezug und ehrenamtliches Engagement
2.1 Hauptwohnsitz in der Gemeinde (max. 30 Punkte)
Derzeitiger Hauptwohnsitz pro vollem Monat aufeinanderfolgende) (max. 60 Monate)
Ehemaliger Hauptwohnsitz pro vollem Monat (max. 60 Monate)
10
60
(nur
0,5
0,5
         2.2 Ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde (max. 20 Punkte)
2.3 Einwerfer im Baugebiet Westendstraße (max. 10 Punkte)
  Derzeit Mitglied in einer herausragenden und arbeitsintensiven Funktion in einem im Vereinsregister eingetragenen örtlichen Verein, im aktiven Rettungsdienst oder einer (sozialen/karitativen) Institution (z.B. Vorstandsmitglied, Abteilungsleiter, Übungsleiter, Jugendtrainer) pro Jahr (max. 5 Jahre)
    4
    Grundstückseinwerfer in der Umlegung Westendstraße ohne Zuteilungsanspruch 10 Maximal erreichbare Punktzahl bei den Ortsbezugskriterien 60
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl (Sozial- + Ortsbezugskriterien) 120
       2
 


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